Übernahme der Lok Nr. 1

Von der Übernahme der Lokomotiven-Nummer 1 ist der gesamte Vorgang überliefert.

Für sie erteilte die Rbd Halle am 8.12.1922 die Betriebsgenehmigung. Zur Ausrüstung gehörten u.a. ein Schild an der Innenseite mit Angabe der Höchstgeschwindigkeit und ein weiteres mit dem Datum der nächsten Untersuchung, die Handbremse, der Bahnräumer, der verschließbare Aschkasten, die „Vorrichtung, die den Auswurf glühender Kohlen aus diesem und dem Schornstein zu verhüten bestimmt ist“, die Vorrichtung zum Läuten.

Die Abnahmeuntersuchung fand am 9.8.1922 in München statt. Oberregierungsrat Tesnow ließ die Lokomotive am 21.9.1922 eine Probefahrt vom Stadtbahnhof durch die Stadt Forst und zurück absolvieren, womit „ihrer Inbetriebsetzung ein Bedenken nicht entgegensteht.“

Der gleiche Oberregierungsrat, jetzt aber „a.D.“, nahm am 22.4.1937 die regelmäßige äußere Untersuchung vor, am 7.11.1949 übernahm dies der Kesselprüfer Kohlmann. Ihre letzte Untersuchung fand am 6.3.1964 durch die Technische Überprüfung Cottbus statt. Bei den in München ausgefertigten Versandunterlagen sind als Beigabe aufgeführt: ein Schürhaken, eine Aschenkrücke, ein Rostspieß, eine Rohrstange mit Bürste, Werkzeuge, eine Lampenölkanne, eine Wasserstandslaterne, sechs Wasserstandsgläser, 12 Gummiringe, eine Kiste für Wasserstandsgläser, 4 Lokomotivlaternen mit Taschen und rote und grüne Gläser.

Eine weitere Kiste enthielt ein Sicherheitsventil, ein Latowsky-Läutewerk, einen Schmierapparat De Limon, eine Dachglocke, ein Nebelhorn und sieben Lampenzylinder.